kleiner Exkurs über Sammelerlaubnisse und richtiges
Verhalten:
Aus gegebenem Anlass füge ich diesen Text in meine Homepage ein:
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen,
dass das Betreten der hier aufgeführten Fundstellen nicht immer möglich,
oder erlaubt ist. Vor allem bei Fundstellen, in denen noch gearbeitet wird,
kann die Begehung verboten sein. Einige Betriebe, wie die Firma Sachtleben
(Grube CLARA) erlauben den Zutritt zu Ihrem Gelände,
wenn man sich eine Sammlererlaubnis kauft. Dies ist aber bei weitem nicht
in allen Steinbrüchen, Halden usw. so einfach. Man sollte in diesen
Fällen versuchen vom Besitzer eine Erlaubnis zum Betreten zu bekommen
und, falls man keine erhält, den Besuch unterlassen. Denn wer ein
Privatgelände (und das sind z.B. Steinbrüche nunmal) unerlaubt
betritt, macht sich strafbar!
Eine weitere Bemerkung soll dem Verhalten auf Fundstellen
gelten:
Jeder Sammler sollte sich so verhalten, dass der normale Betrieb auf
der Fundstelle nicht gestört wird. Dazu gehört zum Beispiel,
sein Werkzeug nicht liegen zu lassen! Außerdem sollte jeder Sammler
auf seine Kollegen Rücksicht nehmen (es ist zwar ein deutlicher Hinweis,
sich zu entfernen, wenn ein Kubikmeter Geröll auf einen zukommen,
aber leider keine sehr schöne Erfahrung, ein gesprochener Hinweis
hätte es auch getan :-(
).
Dem Fehlverhalten einiger Sammler ist es übrigens zu verdanken,
dass einige Fundstellen bereits so abgesperrt sind, dass ein Betreten rein
physisch nicht möglich ist!
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