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Fundstellen

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kleiner Exkurs über Sammelerlaubnisse und richtiges Verhalten:

Aus gegebenem Anlass füge ich diesen Text in meine Homepage ein:
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Betreten der hier aufgeführten Fundstellen nicht immer möglich, oder erlaubt ist. Vor allem bei Fundstellen, in denen noch gearbeitet wird, kann die Begehung verboten sein. Einige Betriebe, wie die Firma Sachtleben (Grube CLARA) erlauben den Zutritt zu Ihrem Gelände, wenn man sich eine Sammlererlaubnis kauft. Dies ist aber bei weitem nicht in allen Steinbrüchen, Halden usw. so einfach. Man sollte in diesen Fällen versuchen vom Besitzer eine Erlaubnis zum Betreten zu bekommen und, falls man keine erhält, den Besuch unterlassen. Denn wer ein Privatgelände (und das sind z.B. Steinbrüche nunmal) unerlaubt betritt, macht sich strafbar!

Eine weitere Bemerkung soll dem Verhalten auf Fundstellen gelten:
Jeder Sammler sollte sich so verhalten, dass der normale Betrieb auf der Fundstelle nicht gestört wird. Dazu gehört zum Beispiel, sein Werkzeug nicht liegen zu lassen! Außerdem sollte jeder Sammler auf seine Kollegen Rücksicht nehmen (es ist zwar ein deutlicher Hinweis, sich zu entfernen, wenn ein Kubikmeter Geröll auf einen zukommen, aber leider keine sehr schöne Erfahrung, ein gesprochener Hinweis hätte es auch getan :-(             ). 
Dem Fehlverhalten einiger Sammler ist es übrigens zu verdanken, dass einige Fundstellen bereits so abgesperrt sind, dass ein Betreten rein physisch nicht möglich ist!
 


Falls jemand Fehler entdeckt, oder Lust hat einen eigenen Artikel hier zu veröffentlichen, kann er mir eine Mal an jan@jkrieger.de schicken.
© 1998-2000 by Jan W. Krieger
last updated: 07.07.2002, 23:36:04
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